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The Carlo Gavazzi Group

Über uns

AGB

 

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemeine Bedingungen
Unsere Vereinbarungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebote
Unsere Angebote sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Angeboten. Übermittelte Unterlagen wie Prospekte, Diagramme, Zeichnungen und Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich. Wir behalten uns vor, durch technischen Fortschritt bedingte Änderungen an den von uns angebotenen Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus Rechte herleiten könnte. Beigefügte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe, Schaltschemata, Kostenvoranschläge usw. bleiben unser Eigentum und dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an uns zurückzusenden.

3. Preise
Die Preise verstehen sich in SFr. ab unserem Lager. MWSt., Frachtkosten, Versicherung und Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers. Sollten sich bei Handelswaren Änderungen ergeben durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen, so kann der Lieferant eine entsprechende Preisanpassung vornehmen. Die Preise sind für Nachbestellungen unverbindlich. Für gedruckte Preislisten und Kataloge behält sich der Lieferant das Recht von Änderungen vor. Werden spezielle Zertifikate, Ursprungszeugnisse usw. verlangt, ist eine entsprechende Verrechnung vorbehalten. Bei Abnahme von Kleinstückzahlen mit einem Rechnungswert unter CHF 150.00 netto, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von CHF 20.00 netto.

4. Lieferfristen
Wir sind bestrebt, die von uns genannten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unseren Lieferanten betreffen und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Krieg, Naturereignisse, Unfälle, Streiks), verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt auch voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Angaben betreffend Spezifikationen seinerseits fristgerecht erfüllt.

5. Versand
Bei Fehlen besonderer Vereinbarungen erfolgen Verpackung und Versand nach unserer Wahl. Die Gefahr geht mit Absendung auf den Besteller über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur nach besonderer Vereinbarung und auf Kosten des Bestellers.

6. Garantie (Gewährleistung)
Unsere Garantie erstreckt sich vom Tage der Ablieferung oder Beendigung der Montage an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist allenfalls auftretenden Mängel, die nachweisbar ihre Ursache in Materialfehlern oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Garantie beschränkt sich jedoch, nach unserer Wahl, auf Ersatz oder Reparatur der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestandteile. Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Eingriffe und Änderungen an von uns gelieferten Gegenständen vorgenommen werden. Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung.

7. Reklamationen (Mängelrügen)
Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Besteller oder Käufer binnen 8 Tagen nach Eingang der Lieferung Anzeige zu machen. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige in der gleichen Frist nach der Entdeckung erfolgen, spätestens aber vor Ablauf der Garantiefrist. Unterbleiben solche Anzeigen, gilt die Lieferung als genehmigt. Mängel sind durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt anzunehmen und dem betreffenden Transporteur umgehend zwecks Tatbestandsaufnahme und Wahrung aller Rechte anzuzeigen.

8. Montage und Installation
Ist eine Anlage von uns zu montieren oder zu installieren, so hat der Besteller für die erforderlichen Vorarbeiten besorgt zu sein, damit die Montage- oder Installationsarbeiten unbehindert begonnen werden können. Der Besteller wird auch rechtzeitig auf seine Kosten das benötigte Hilfspersonal für die Montage bzw. Installation zur Verfügung stellen.

9. Reparaturen
Reparaturen werden bei uns oder in unseren Lieferwerken vorgenommen. Jedes Gerät ist mit Firmenadresse und der Reklamationsfeststellung auf einem festen Anhänger zu versehen. Verlangt der Käufer keinen Kostenvoranschlag, so erfolgt die Reparatur voll zu seinen Lasten.

10. Auftragsannullation
Bestätigte Aufträge können nur dann widerrufen werden, wenn unser Einverständnis vorliegt und der Kunde die Annullationskosten von 10% des Kaufpreises übernimmt. Werden Teile von Aufträgen annulliert, so wird dem Besteller zudem die sich aus der bezogenen Mindermenge ergebende Preisdifferenz belastet. Rückgaben gelieferter Geräte werden nach unserem Ermessen ausschliesslich dann akzeptiert, wenn die Geräte neuwertig und noch in der Originalverpackung sind und wenn ausserdem die Rückgabe vorher mit uns schriftlich vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, in diesen Fällen bei absolut neuwertigen Standardgeräten 80% des berechneten Kaufpreises gutzuschreiben. Wenig gebräuchliche Artikel, die auf Bestellung extra angefertigt, bzw. in einem unserer Lieferwerke bestellt worden sind, können, auch wenn sie im Katalog figurieren, nicht zurückgenommen werden. Die Entscheidung darüber, ob ein Gerät gängig ist oder nicht, liegt ausschliesslich bei uns.

11. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Ausstellung netto und ohne jeden Abzug zahlbar. Gerät der Besteller mit einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, werden sämtliche Zahlungsansprüche sofort fällig. An uns unbekannte Besteller liefern wir gegen Nachnahme oder Vorauszahlung; ebenso an Abnehmer bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen.

12. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Produkten halten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen.

13. Technische Daten
Wichtig: Beim Einsatz von elektrischen Niederspannungserzeugnissen ist die geltende Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) zu berücksichtigen.

14. Anwendbares Recht und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Steinhausen. Anwendbar ist ausschliesslich das schweizerische Recht.

15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so werden die Bedingungen im übrigen hierdurch nicht berührt.

 

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